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Wiederherstellende Gerechtigkeit — Ethik, 14–17 Jahre

Wiederherstellende Gerechtigkeit fragt, wie ein Schaden anerkannt, wiedergutgemacht und verhindert werden kann, wobei die Betroffenen ernst genommen werden. Sie bedeutet nicht, Fehlverhalten zu ignorieren oder alle Folgen abzuschaffen.

Nach einem Schaden reparieren

Wiederherstellende Gerechtigkeit richtet den Blick auf den entstandenen Schaden und die betroffenen Beziehungen, nicht nur auf die gebrochene Regel. Die verursachende Person soll sich den Folgen stellen und bei der Wiedergutmachung helfen. Betroffene dürfen sagen, was sie brauchen, wenn die Teilnahme sicher und freiwillig ist.

Warum Wiedergutmachung zählt

Bestrafung kann zeigen, dass eine Regel wichtig ist, doch allein kann sie Betroffene ungehört lassen und den Schaden unverändert lassen. Wiederherstellende Ansätze entstanden aus dem Bedürfnis, nach einem Fehlverhalten Vertrauen und Verantwortung neu aufzubauen. Sie fragen, was geschah, wer betroffen ist, was geschuldet wird und wie eine Wiederholung unwahrscheinlicher wird.

Ein Beispiel aus der Schule

Ein Schüler beschädigt das Fahrrad eines anderen und gibt es zu. Zuerst erklärt der Besitzer den Schaden: Er kann nicht mehr mit dem Fahrrad zur Arbeit fahren. Dann entschuldigt sich die verursachende Person, bezahlt die Reparatur nach einem realistischen Plan und hilft, das Fahrrad abzuholen. Zum Schluss wird vereinbart, wie Ähnliches verhindert werden kann.

„Man muss nur vergeben“

Ein häufiger Fehler ist der Gedanke, Wiederherstellung bedeute, Betroffene zum Verzeihen oder zu einem Treffen mit der verursachenden Person zu zwingen. Das wirkt freundlich, weil Versöhnung nach dem besten Ende klingt. Doch Wiedergutmachung darf keinen neuen Druck erzeugen; Sicherheit, Wahlfreiheit, ehrliche Verantwortung und faire Folgen stehen an erster Stelle.

Über den Klassenraum hinaus

Wiederherstellende Verfahren können nach Mobbing, Vandalismus, Schäden am Arbeitsplatz oder manchen Straftaten helfen, wenn geschulte Menschen für Sicherheit sorgen. Dazu können Gesprächskreise, schriftliche Vereinbarungen oder konkrete Wiedergutmachung gehören. Sie passen nicht zu jedem Fall, besonders wenn Druck oder Gefahr Betroffene zum Schweigen bringen würden.

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